AGB

Bugslock Ltd. Zn: Österreich Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher bei Bestellungen und Lieferungen im Fernabsatz

Stand/Gültigkeit: Jänner 2019

1. Geltungsbereich

Mit Vertragsabschluss gelten für alle gegenseitigen Ansprüche zwischen dem Kunden und Bugslock Ltd. Zn: Österreich, im Folgenden kurz „Bugslock Austria“ genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung als vereinbart.

2. Vertragspartner

Bestellungen über https://shop.bugslock.at sind ausschließlich für Personen, die über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich verfügen, möglich.

Bugslock Austria schließt Verträge mit unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend „Kunde“ genannt).

Zum Absenden einer Online-Bestellung über die Webseite von Bugslock Austria (https://shop.bugslock.at) ist eine Registrierung (d.h. Anlegen eines Benutzerprofils) erforderlich bez. über einen bestehenden Amazon Zugang. Die Registrierungsdaten müssen korrekt und vollständig vom Kunden eingegeben werden. Eine Registrierung darf nur im eigenen Namen erfolgen.

Soweit das Angebot einer Person, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, versehentlich von Bugslock Austria angenommen wurde, ist Bugslock Austria binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dieser Person berechtigt.

3. Vertragsabschluss

Durch das Absenden einer Online-Bestellung (d.h. durch die Auswahl des Produkts, das Ausfüllen der abgefragten Daten und das Bestätigen der Bestellung durch den Kunden über das auf der Webseite von Bugslock Austria zur Verfügung gestellte Online-Formular), durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Post sowie durch eine telefonische Bestellung stellt der Kunde ein verbindliches Angebot, welches erst von Bugslock Austria angenommen werden muss.

Bugslock Austria ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden anzunehmen. Gegebenenfalls wird Bugslock Austria den Kunden unverzüglich darüber informieren.

Ein Vertrag über Waren kommt durch tatsächliche Lieferung der bestellten Ware zustande, wobei hier eine automatisierte Bestätigung über das Einlangen einer Bestellung (d.h. des Angebots des Kunden) keine Annahmeerklärung ist.

4. Rücktrittsrecht und Rückgabebedingungen (Widerrufsbelehrung)

4.1. Widerrufsrecht

Das folgende Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bugslock Ltd. Zn: Österreich, Schuhfabrikgasse 17/2.4, 1230 Wien, info@bugslock.at – Fax: +43 1 2361919-9) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

4.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster- Widerrufsformular

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(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie er zurück.)

An:

Bugslock Ltd. Zn: Österreich, Schuhfabrikgasse 17/2.4,  1230 Wien,  Österreich,  info@bugslock.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    Name des/der Verbraucher(s)

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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5. Ausschluss des Rücktrittsrechts

Das Recht, den Vertrag zu widerrufen besteht nicht bei Verträgen über

  • Dienstleistungen, wenn Bugslock Austria – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden sowie einer Bestätigung des Kunden über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen;
  • die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (Downloads), wenn Bugslock Austria mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, mit der Lieferung begonnen hat. Der Verlust des Rücktrittsrechtes setzt voraus, dass Bugslock Austria dem Kunden eine Bestätigung seiner Zustimmung zur vorzeitigen Vertragserfüllung und seiner Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat.

6. Prüfung der Ware – Ersatz für Wertminderung – Schadenersatz

Der Kunde hat das Recht, die bestellte Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaft oder Funktionsweise in einem Umfang zu prüfen, wie es bei Kauf in einem Ladengeschäft üblich ist (z.B. kurzer Funktionstest). Dieses Prüfrecht beinhaltet jedoch nicht den Gebrauch der Ware.

Der Kunde hat Bugslock Austria eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswertes der Ware zu bezahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.

Wurde die Ware beschädigt, hat der Kunde eine angemessene Entschädigung für die entstandenen Schäden – maximal in Höhe des Warenwertes – an Bugslock Austria zu zahlen.

7. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte Bugslock Austria nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Bugslock Austria verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Bugslock Austria entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Bugslock Austria umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag an den Kunden rückerstatten.

8. Druck-/Satzfehler

Sollte Bugslock Austria nachträglich feststellen, dass die Produktangaben wegen Druck- oder Satzfehler unrichtig waren, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Kunde kann den Auftrag unter den gültigen Konditionen nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigen. Andernfalls ist Bugslock Austria zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind. 

9. Liefertermin, Lieferbeschränkungen und Gefahrtragung

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb von 5 Tagen, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen. Die Frist für die Lieferung beginnt am Tag nach Zahlungseingang. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

10. Liefer- und Versandkosten

Bei Online-Bestellungen werden die Liefer-, Versand- und Verpackungskosten vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Einkaufswagen ausgewiesen.

11. Preis

Alle Preisangaben auf der Webseite https://shop.bugslock.at sind Endpreise inkl. MwSt in EURO. Für die Abgabe des verbindlichen Angebots des Kunden (Pkt. 3.) bei Online-Bestellungen gelten die am Tag der Bestellung aktuellen auf der Webseite ausgewiesenen Preise. Diese Preise gelten nur für Bestellungen im eCommerce. Sollte sich der Umsatzsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung. Aus systemtechnischen Gründen ist es möglich, dass die im Zuge der Auswahl der Waren auf der Webseite angezeigten Preise von jenen Preisen, die im Einkaufswagen angezeigt werden, abweichen. In diesem Fall ist der verbindliche Preis jener des Einkaufswagens.

Sollten Preisangaben fehlerhaft sein, wird Bugslock Austria den Kunden, der bereits ein verbindliches Angebot (Pkt. 3.) an Bugslock Austria gerichtet hat, über den tatsächlichen Preis unverzüglich informieren. Der Kunde kann in diesem Fall sein Angebot zum mitgeteilten Preis nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigen. Andernfalls ist Bugslock Austria zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind.

12. Zahlung

Die Zahlung kann per Banküberweisung, per Sofortüberweisung oder per PayPal erfolgen.

Im Einzelfall bestehende weitere Zahlungsweisen diese teilt Bugslock Austria auf Anfrage mit.

13. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von Bugslock Austria. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist Bugslock Austria berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.

14. Gewährleistung und Herstellergarantie

Die Annahme der im Rahmen der Gewährleistung reklamierten Ware durch Bugslock Austria stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar.

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit Bugslock Austria im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass die ausgetauschte Ware in das unbeschränkte Eigentum von Bugslock Austria übergeht.

Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg hat der Kunde innerhalb angemessener Frist beim zuständigen Postamt bzw. Zustellunternehmen zu beanstanden und Bugslock Austria auf Verlangen eine erstellte Niederschrift zu übermitteln.

Insoweit bei Bugslock Austria gekaufte Waren eine Garantieerklärung des Herstellers besteht, sind diese Ansprüche ausschließlich gegenüber dem betreffenden Hersteller geltend zu machen. In diesem Falle gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers.

15. Haftung

Bugslock Austria haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden), sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche, sowie Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden (wie etwa Fahrtkosten, Zeitersatz, etc.), sind mit Ausnahme von Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

Der Umfang einer Haftung von Bugslock Austria nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Bei Übernahme von Waren, auf denen Datenbestände gespeichert sind, geht Bugslock Austria davon aus, dass die Datenbestände vom Kunden gesichert wurden. Bugslock Austria übernimmt mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Haftung für den Verlust von Datenbeständen.

Diese Regelung gibt den vollständigen Haftungsumfang von Bugslock Austria, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie bei Personenschäden, ist ausgeschlossen.

16. Datenschutz

Bugslock Austria verwendet alle personenbezogenen Daten ihrer Kunden, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zwischen Bugslock Austria und ihren Kunden erforderlich sind (wie insbesondere zur Abwicklung von Bestellungen, der Lieferung von Waren, der Prüfung der Bonität oder der Abwicklung von Zahlungen) in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) und dem Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003).

Für Zwecke der internen Marktforschung sowie des eigenen Marketings und um Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und Angebote zu informieren, ist Bugslock Austria auf Grund überwiegender, berechtigter Interessen berechtigt; die in der Standardanwendung „SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke“ angeführten Daten auf die dort vorgesehene Art und Weise zu verwenden.

17. Bekanntgabepflicht von Datenänderung

Der Kunde hat Bugslock Austria Änderungen seiner Liefer-/Rechnungs-/Kontaktadresse sowie seiner personenbezogenen Daten (beispielsweise bei Namensänderung), die er Bugslock Austria im Zuge seiner Bestellung angegeben hat, unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung vom Kunden unterlassen, so gelten ihm Erklärungen auch dann als zugegangen bzw. Waren auch dann als zugestellt, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Adresse/Daten abgesandt oder zugestellt wurden. 

18. Vertragssprache und Kommunikation

Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.

19. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für die von Bugslock Austria zu erbringende Leistung wie auch für die Gegenleistung des Kunden der Unternehmenssitz von Bugslock Austria: Bugslock Ltd. Zn: Österreich, Schuhfabrikgasse 17/2.4, 1230 Wien. Dies gilt nicht für die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Bugslock Austria.

20. Forderungsabtretung (Zession)

Der Kunde hat Bugslock Austria von der Abtretung seiner Forderung an einen Dritten (Zession) schriftlich zu verständigen. Jede Leistung an den Kunden erfolgt bis zur schriftlichen Verständigung von Bugslock Austria mit schuldbefreiender Wirkung.

21. Anwendbares Recht 

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Bugslock Austria und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts Anwendung.

22. Gerichtsstand

Für alle gegen Bugslock Austria erhobenen Klagen ist das Gericht am Unternehmenssitz von Bugslock Austria: Bugslock Ltd. Zn: Österreich, Schuhfabrikgasse 17/2.4, 1230 Wien, zuständig. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entschanden sind.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhaltes zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

24. Schlichtungsstelle

Wir erkennen den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Bei weiteren Fragen zum Thema Streitschlichtung wenden Sie sich bitte an unser Service: info@bugslock.at oder den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at. Informationen zur Zuständigkeit des Internet Ombudsmann finden Sie unter folgendem Link:  http://www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/2/title/So_funktioniert’s

25. Außergerichtliche Streitschlichtung

Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:  

   Muster-Widerrufsformular
   

        (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden     Sie es zurück.)   

– An Bugslock Ltd. Zn: Österreich, Schuhfabrikgasse 17/2.4, 1230 Wien,      

         info@bugslock.at, Fax: +43 1 2361919-9

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden        Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Bugslock Ltd Zn: Österreich Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

Stand/Gültigkeit Jänner 2016 

1. Geltungsbereich

Mit Vertragsabschluss gelten für alle gegenseitigen Ansprüche zwischen Geschäftskunden iSd Punkt 2, die keine Konsumenten sind (gewerbliche Kunden), und der Bugslock Ltd. Zn: Österreich, im Folgenden kurz „Bugslock Austria“ genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung als vereinbart. Diesen AGB entgegenstehende Bedingungen des Geschäftskunden werden nicht anerkannt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Geschäftskunden.

2. Vertragspartner

2.1. Unter Zugrundelegung dieser AGB schließt Bugslock Austria Verträge mit natürlichen und juristischen Personen sowie mit öffentlich-rechtlichen Organisationen wie Schulen, Ämtern, Behörden und dergleichen, insoweit diese Rechtsgeschäfte zum Betrieb ihres Unternehmens gehören. (nachfolgend „Geschäftskunde“ genannt) ab.

2.2. Zum Absenden einer Online-Bestellung über die Webseite von Bugslock Austria für gewerbliche Kunden ist eine Registrierung (d.h. Anlegen eines Benutzerprofils) im Geschäftskundenshop erforderlich. Die Registrierungsdaten müssen vom Geschäftskunden wahrheitsgetreu, korrekt und vollständig eingegeben werden.

2.3. Bestellungen über www.buddycare.eu sind ausschließlich für Geschäftskunden, die über einen Amts- oder Firmensitz oder über eine Niederlassung bzw. einen Standort in Österreich / EU verfügen.

2.4. Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Geschäftskunden (dh der die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt) versehentlich von Bugslock Austria angenommen wurde, ist Bugslock Austria binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktrittes vom Vertrag gegenüber dem Geschäftskunden berechtigt.

3. Vertragsabschluss

3.1. Durch das Absenden einer Online-Bestellung (d.h. durch die Auswahl des Produkts, das Ausfüllen der abgefragten Daten und das Bestätigen der Bestellung durch den Geschäftskunden über das auf der Webseite von Bugslock Austria zur Verfügung gestellte Online-Formular), durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Post sowie durch eine telefonische Bestellung stellt der Geschäftskunde ein verbindliches Angebot, das von Bugslock Austria erst angenommen werden muss (3.3.).

3.2. Bugslock Austria ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Gegebenenfalls wird Bugslock Austria den Kunden darüber informieren.

3.3. Ein Vertrag über Waren kommt durch tatsächliche Lieferung der bestellten Ware zustande, wobei hier eine automatisierte Bestätigung über das Einlangen einer Bestellung (d.h. des Angebots des Geschäftskunden) keine Annahmeerklärung ist. Bei Dienstleistungen kommt der Vertrag durch ausdrückliche Annahmeerklärung der Bestellung des Kunden durch Bugslock Austria, spätestens aber mit dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande. Ein Vertrag über die Reparatur eines Gerätes kommt durch das Einlangen des schriftlichen und durch den Geschäftskunden unterfertigten Reparaturangebotes bei Bugslock Austria zustande.

4. Rücktrittsrecht

4.1. Der Geschäftskunde kann bei einem Vertrag über Waren innerhalb einer Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Waren ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, wobei diese an folgende Adresse von Bugslock Austria zurückzuschicken ist:
Bugslock Ltd. Zn: Österreich, Schuhfabrikgasse 17/2.4, 1230 Wien

4.2. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktrittes ist die Ware innerhalb der Rücktrittsfrist abzusenden. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist die Übergabe der Ware an die Post oder einen anderen Transporteur. Als Nachweis für die Wahrung der Frist genügt der Poststempel auf der Verpackung oder eine Übernahmebestätigung durch den Transporteur.

4.3. Der Geschäftskunde trägt die Kosten der Rücksendung und hat diese an die Post oder den Transporteur zu begleichen. Andernfalls werden dem Geschäftskunden die Rücksendekosten und sonstige entstandenen Kosten verrechnet.

4.4. Die Gefahr der Rücksendung sowie der Nachweis der Fristeinhaltung liegen beim Geschäftskunden.

4.5. Hat der Geschäftskunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgeschickt, wird der bereits entrichtete Kaufpreis rückerstattet. Versandkosten sind von der Rückerstattung ausgenommen. Bei Bestellung auf offene Rechnung erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto. 

4.6. Bei Zahlungen ins Ausland werden lediglich die Überweisungskosten abgezogen.

4.7. Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten besteht nicht bei Verträgen über

  • Dienstleistungen und besondere Services von Bugslock Austria;
  • Waren, die nach Kundenspezifikation (z. B. aus Standardkomponenten) angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung geöffnet wurde;
  • Bücher, Tonträger (z.B. CD, DVD u. ä.) oder Software, die in einer Schutzhülle oder einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Schutzhülle oder Versiegelung nach der Lieferung geöffnet wurde;
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte;
  • die Lieferung Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Telefonwertkarten, Travel-Cards oder ähnliche Artikel sowie Bild oder von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (Downloads);
  • Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.;
  • Waren die Gebrauchsspuren oder sonstige Beschädigungen aufweisen, auch wenn diese gemäß die ihrem Verwendungszweck genutzt wurden;
  • Waren, bei denen der Kunde einen Aufstellservice oder eine Einschulung bestellt hat.

5. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte Bugslock Austria nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Bugslock Austria verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Bugslock Austria entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Bugslock Austria umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten. Bei Bestellung auf offene Rechnung erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto.

6. Druck-/Satzfehler bei Produktangaben

Sollte Bugslock Austria nachträglich feststellen, dass Produktangaben wegen Druck- oder Satzfehler fehlerhaft sind, wird der Geschäftskunde unverzüglich informiert. Der Geschäftskunde kann den Auftrag unter den gültigen Konditionen nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigten. Andernfalls ist Bugslock Austria zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz sowie Personenschäden ausgenommen sind.

7. Lieferung – Kosten und Gefahrtragung

7.1. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden, wobei die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur übergeht. Die Versandkosten für Standardlieferungen betragen € 4,96, die Nachnahmegebühr beträgt € 3,50 (jeweils exkl. USt.). Ab einem Lieferumfang von € 99,– EU (exkl. USt.) erfolgen Standardlieferungen versandkostenfrei. Das Lieferservice erfolgt über die Post AG, Gebrüder Weiss oder andere Logistikpartner.

7.2. Standardlieferungen sind nicht spezielle Lieferservices, die als Zusatzleistungen über die bloße Zustellung der Ware hinaus bestellt werden können.

7.3. Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt. Nach Überschreitung der verbindlich vereinbarten Lieferfrist steht dem Geschäftskunden der Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen zu. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären. Bei Lieferung gegen Vorauskasse wird die Ware erst nach Zahlungseingang versandt, sodass bei einem vor Zahlungseingang liegenden verbindlich vereinbarten Liefertermin die Nachfrist von vier Wochen erst mit Zahlungseingang zu laufen beginnt.

8. Preise

8.1. Alle Preisangaben auf der Webseite www.buddycare.eu sind Endpreise exkl. USt in EURO. Für die Abgabe des verbindlichen Angebots des Geschäftskunden (3.1) bei Online-Bestellungen gelten die am Tag der Bestellung aktuellen auf der Webseite ausgewiesenen Preise. Diese Preise gelten nur für Bestellungen im eCommerce (d.h. nicht für Bestellungen aus dem Katalog). Aus systemtechnischen Gründen ist es möglich, dass die im Zuge der Auswahl der Waren auf der Webseite angezeigten Preise von jenen Preisen, die im Einkaufswagen angezeigt werden, abweichen. In diesem Fall ist der verbindliche Preis jener des Einkaufswagens. 

8.2. Sollten Preisangaben fehlerhaft sein, wird Bugslock Austria den Geschäftskunden, der bereits ein verbindliches Angebot (3.1) an Bugslock Austria gerichtet hat, über den tatsächlichen Preis unverzüglich informieren. Der Geschäftskunde kann in diesem Fall sein Angebot zum mitgeteilten Preis nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigten. Andernfalls ist Bugslock Austria zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind.

9. Zahlung und Zahlungsverzug

9.1. Die Zahlung kann per Vorauskasse, per Einzugsermächtigung, per Sofortüberweisung, per PayPal oder für Stammkunden auf offene Rechnung erfolgen. Zahlungen auf offene Rechnung sind binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung fällig. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich Bugslock Austria das Recht vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und selbst eine geeignete Zahlungsart vorzuschlagen. Bei Zahlung per Einzugsermächtigung verpflichtet sich der Geschäftskunde für den Fall, dass der Rechnungsbetrag nicht eingezogen werden kann, die angefallenen Spesen zu bezahlen.

9.2. Bei Zahlungsverzug des Geschäftskunden hat dieser jedenfalls einen Ersatz für Mahn- und Inkassospesen im Pauschalbetrag von € 40,- je Mahnung zu tragen.

Der Geschäftskunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle des Zahlungsverzuges von Bugslock Austria der Name (einschließlich früherer Namen), der Name der Bezugsperson, das Geschlecht, die (Firmen-)Anschrift, die Branche (der Beruf), der offene Saldo sowie die Mahndaten in Übereinstimmung mit dem DSG 2000 an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden.

9.3. Es gelten 12 % p.a. Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde unverschuldet in Zahlungsverzug geraten ist.

10. Eigentumsvorbehalt

Soweit Bugslock Austria im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass die retournierte Ware in das unbeschränkte Eigentum von Bugslock Austria übergeht.

11. Gewährleistung, Garantie und Mängelrüge

11.1. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware bleibt außer Betracht.

11.2. Der Geschäftskunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und bei der Feststellung eines Mangels oder einer Unvollständigkeit der Lieferung dies längstens innerhalb einer Woche ab Zugang der Ware detailliert schriftlich zu rügen. Der Beweis einer tatsächlich erfolgten Mängelrüge obliegt dem Geschäftskunden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Geschäftskunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits vorhanden war. Die Beweislast trifft den Geschäftskunden sohin auch innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang.

11.3. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Zugang der Ware. Die Geltendmachung der Gewährleistung ist nur mit Vorlage der Originalrechnung möglich.

11.4. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich Bugslock Austria vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch – auch wiederholte Male – oder durch Preisminderung zu erfüllen. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware bleibt außer Betracht.

11.5. Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sache sind ausgeschlossen, es sei denn, Bugslock Austria hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

11.6. Soweit Bugslock Austria eine Ware an den Geschäftskunden mit einer Herstellergarantie für die Ware liefert, sind diese Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. In diesem Falle gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers.

11.7. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, sowie weitere Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

11.8. Eigene Reparaturversuche schließen die Gewährleistung und die Garantie von Bugslock Austria aus.

11.9. Die Annahme der reklamierten Ware durch Bugslock Austria stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar.

11.10. Soweit Bugslock Austria im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass die retournierte Ware in das unbeschränkte Eigentum von Bugslock Austria übergeht.

11.11.   Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg, sowie Schäden trotz ordnungsgemäßer Verpackung hat der Geschäftskunde innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Postamt bzw. Zustellunternehmen zu beanstanden. Die Vorlage der erstellten Niederschrift ist Voraussetzung für die Ersatzlieferung.

12. Haftung

12.1. Bugslock Austria haftet in Fällen positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie sonstigem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Personenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und wegen Mängel der Sache, auch nur dann wenn diese arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche von der Produktbeschreibung unabhängige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen worden ist. Mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen.

12.2. Bei Übernahme von Waren, auf denen Datenbestände gespeichert sind, geht Bugslock Austria davon aus, dass die Datenbestände vom Kunden gesichert wurden. Bugslock Austria übernimmt mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Haftung für den Verlust von Datenbeständen. 

12.3. Der Umfang einer Haftung von Bugslock Austria nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.4. Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von Bugslock Austria, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

13. Pflicht zur Bekanntgabe von Datenänderung

Der Geschäftskunde hat Bugslock Austria Änderungen seiner Liefer-/Rechnungs-/Kontaktadresse, sowie seiner personenbezogenen Daten (beispielsweise bei Namensänderung), die er Bugslock Austria im Zuge seiner Bestellung angegeben hat, unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung vom Geschäftskunden unterlassen, so gelten ihm Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an seine zuletzt bekannt gegebene Adresse/Daten versendet wurden.

14. Rechtswahl, Vertragssprache und Kommunikation

14.1. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Bugslock Austria und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen Anwendung.

14.2. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

14.3. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.

15. Ausfuhrkontrolle/Exportverbot

Insbesondere bei technischen Produkten oder auch Computersoftware oder Biozidprodukten kann deren Export in bestimmte Drittländer durch das österreichische Exportrecht verboten oder Genehmigungsvoraussetzungen unterworfen sein. Des Weiteren kann Bugslock Austria von den Herstellern aufgrund von Gesetzen in den Staaten ihrer Geschäftssitze vertraglich zu Exportverboten verpflichtet sein. Der Geschäftskunde verpflichtet sich, vor Exporten sich über mögliche gesetzliche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten sowie im Einzelfall von Bugslock Austria bei der Bestellung oder bei der Lieferung ausgesprochene Exportverbote ebenfalls einzuhalten. Der Geschäftskunde trägt die Kosten für oder im Zusammenhang mit Exporten stets selbst.

16. Sonstiges

16.1. Ein Recht des Geschäftskunden zur Aufrechnung mit Forderungen von Bugslock Austria oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

16.2. Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Bugslock Austria. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei Bugslock Austria oder der Versandort des ersten Versenders, der für Bugslock Austria tätig wird.

16.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das am Sitz des Unternehmens sachlich und örtlich zuständige Gericht. Bugslock Austria ist jedoch weiterhin berechtigt, den Geschäftskunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.